Steuerruder

Steuerruder
2Steuer
»Lenkvorrichtung«: Das Wort erscheint als Neutrum zuerst in nordd. Texten des 17. Jh.s und ist von daher in der Schriftsprache üblich geworden (das Femininum ‹1 Steuer› war in seiner alten Bedeutung »Steuerruder, Schiffsheck« im Hochd. schon vorher nicht mehr gebräuchlich). Das nordd. Wort beruht auf mnd. stur‹e› (mitteld. stūr ‹um 1300› »Steuerruder«), dem gleichbed. niederl. stuur, schwed. styre entsprechen; beachte auch aengl. stērrōđor »Steuerruder«. Diese west- und nordgerm. Substantive sind nächstverwandt mit dem unter 1 Steuer behandelten Wort und gehören wie dieses mit der ursprünglichen Bedeutung »Stütze, Pfahl« zur Sippe von stauen. Aus einer langen Stange, mit der ein Schiff in flachem Wasser fortgestoßen und gelenkt werden kann, hat sich zunächst ein langes Ruder an der rechten hinteren Schiffsseite (Steuerbord, s. u.) und schließlich die heutige Form des Steuers am Schiffsheck entwickelt. – Abl.: steuern »‹ein Schiff› lenken« (mhd. stiuren, ahd. stiur‹r›en, mnd. stǖren »stützen; lenken; abwehren«, vgl. niederl. sturen »lenken, nach etwas schicken«, got. stiurjan »‹Behauptungen› aufstellen«, engl. to steer »lenken«, schwed. styra »lenken, regieren«; das Verb ist im Dt. von »steuern« »ausstatten; Abgaben zahlen« ‹1 Steuer› nicht geschieden; die übertragene Bedeutung »abwehren« meint eigentlich wohl »in die gewünschte Richtung lenken«). Zus.: Steuerbord »rechte Schiffsseite (von hinten gesehen)« (im 17. Jh.; nhd. entsprechend mnd. sturbord, niederl. stuurbord, engl. starboard, schwed. styrbord; benannt nach dem ursprünglich an dieser Seite angebrachten Steuerruder; s. auch Backbord); Steuermann (mhd. stiur‹e›man, mnd. sturman); Steuerruder (mhd. stiurruoder, ahd. stiurruodar; Ruder).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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